Sanierung der Trinkwassergewinnungsanlage Allendorf/Hardtberg

Frankenau. Ab Mitte/Ende November 2026 bis voraussichtlich Ende Dezember 2026 wird die Trinkwassergewinnungsanlage in Allendorf/Hardtberg saniert. Die Anlage ist für den Zeitraum der Sanierung außer Betrieb. Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung wird es eine Notversorgung geben, die sich wie folgt aufgliedert:
Allendorf, Dainrode, Ellershausen, Louisendorf werden über die
Verbindungsleitungen zwischen Dainrode – Haubern und Ellershausen – Geismar versorgt.
Frankenau, Altenlotheim, das Feriendorf und die Burg Hessenstein werden teils über die Dülfershofer Quelle und teils über von anderen Wasserversorgern Wasser versorgt. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Korbach wird das Trinkwasser für den Bereich Frankenau, Altenlotheim, das Feriendorf und die Burg Hessenstein vorsorglich mit Chlor desinfiziert. Das Trinkwasser für den Bereich Allendorf, Dainrode, Ellershausen, Louisendorf muss nicht gechlort werden.


Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz bis zu einem Restgehalt von 0,2 mg/l gechlort. Diese Konzentration bewegt sich innerhalb der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte. Es wird darauf hingewiesen, dass gechlortes Trinkwasser in keiner Weise gesundheitsschädlich ist, jedoch einen eigenen Geruch aufweisen kann. Das gechlorte Wasser muss daher nicht abgekocht werden. Für Aquarien ist gechlortes Trinkwasser allerdings ungeeignet.
Probebetrieb für die Notversorgung
Vor der eigentlichen Sanierung wird geprüft, ob die oben genannte Notversorgung auch reibungslos funktioniert. Im ersten Schritt wird ab dem 02.11.2026 die Versorgung von Frankenau,
Altenlotheim, das Feriendorf und die Burg Hessenstein über die Dülfershofer Quelle in Betrieb genommen. Ab dem 09.11.2026 wird im zweiten Schritt die Versorgung von Allendorf, Dainrode,
Ellershausen, Louisendorf über die Verbindungsleitungen zwischen Dainrode – Haubern und Ellershausen – Geismar getestet. Der Probebetrieb läuft durchgehend bis zum Start der Sanierungsarbeiten. Da über die Notversorgung nicht der komplette Wasserbedarf abgedeckt werden kann, steht Trinkwasser nur bedingt zur Verfügung. Die Stadt Frankenau bittet darum, den täglichen Trinkwasserverbrauch ab dem 02.11.2026 bis zum Ende der Sanierungsarbeiten Ende Dezember 2026 auf ein Minimum zu reduzieren. Außerdem dürfen ab sofort aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz keine Gärten und Grünanlagen bewässert, keine Swimmingpools gefüllt, keine Sportanlagen bewässert, Fahrzeuge gewaschen oder größere Mengen Wasser entnommen werden. Zuwiderhandlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 5.000 € geahndet werden.